Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter in England gemäß den Regularien der zivilen Luftfahrtbehörde England

Die in 2012 überarbeiteten Regularien der zivilen Luftfahrtbehörde UK bestimmen, dass die Durchführung von Pauschalreisen nur zulässig ist, wenn der entsprechende Reiseveranstalter eine Luft-Reiseveranstalter-Lizenz besitzt.

Sektion 11 des zivilen Luftfahrtgesetzes bestimmt, dass Kunden eines in England zugelassenen Reiseveranstalters im Falle einer Insolvenz des Veranstalters, die bereits bezahlten Beträge rückerstattet oder die entsprechende Reise zu Ende durchgeführt werden und eine Rückreise sichergestellt ist.

Dementsprechend legte das zivile Luftfahrtgesetz von 1992 für Pauschalreisen fest, dass die Durchführung von Pauschalreisen nur zulässig ist, wenn der betreffende Reiseveranstalter in ein bei der zivilen Luftfahrtbehörde UK geführtes Veranstalterverzeichnis eingetragen ist.

Der Eintragung geht eine genaue Prüfung des gelisteten Veranstalters und der dort handelnden Personen durch die zivile Luftfahrtbehörde UK voraus.

Die Eintragung in das Veranstalterverzeichnis gibt dem Reisenden die Sicherheit, dass er bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) sowie die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise zurückbekommt.

Das Veranstalterverzeichnis wird laufend an die Änderungen im Reisebürosektor (Neueintragung, auslaufende Versicherungen und Löschung etc.) angepasst.

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