D&O Versicherung


Directors-and-Officers-Versicherung. auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt, ist eine Vermögensschadenhaft-pflichtversicherung, die ein Untermehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich also um eine Versicherung zugunsten Dritter.
Umfang

Vom Versicherungsschutz erfasst sind in der Regel alle Organe und leitenden Angestellten einer Gesellschaft, die die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen haben.

Die Deckung besteht dabei bei Sorgfaltpflichtverletzungen ohne Vorsatz bzw. wissentlicher Pflichtverletzung im Innen- und Außenverhältnis. In der Regel werden auch schon vorher verursachte Vermögensschäden in den Versicherungsschutz integriert (Rückwärtsdeckung), soweit der Anspuch nach Vertragsbeginn erfolgt und die Pflichtverletzung dem Versicherungsnehmer bis zum Abschluss des Vertrages nicht bekannt war oder hätte bekannt sein können.
Haftungsbeispiele: Haftung besteht beispielweise, wenn Geschäftsführer
  • nach unzureichenden erkundigungen eine ungeeignete EDV - Anlage erwerben und dadurch erhebliche Nachbesserungen anfallen;
  • Werbematerial herstellen lassen, das wegen Wettbewerbswidrigkeit nicht verwendet werden kann;
  • eine berechtigte Forderung der Gesellschaft verjähren lassen;
  • zulassen, dass Nachlässigkeiten beim Kauf oder Verkauf von Beteiligungen auftreten oder falsche Anweisungen an Tochtergesellschaften ergehen und dadurch dem Unternehmen Vermögensverluste entstehen;
  • ihre Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verletzen.
Deckungssummen
  • Individuell vereinbar bis 25 Mio. €